Sammelantrag gegen die Maskenpflicht im ÖV
WirKlagenAn - freut sich, mit diesem Sammelantrag den ersten rechtlichen Schritt gegen die Willkür der Exekutive durch Anordnung rechtswidriger Corona Massnahmen einzuleiten, indem wir den Bundesrat dadurch erstmals zu einer konkreten Stellungnahme verpflichten.
Mit dem Einreichen des Feststellungsantrages am 21. August 2020 mit insgesamt 400 Antragsteller, ist das Sammeln von Anträgen abgeschlossen.
Obwohl wir keine Anträge mehr nachreichen, freuen wir uns natürlich über jeden weiteren Unterstützer - je mehr es sind desto besser ist auch das Gerichtsverfahren finanziell vorbereitet!
Prozess
1.) Antrag an Bundesrat:
Der erste Schritt ist ein über einen Rechtsanwalt gestellter Sammelantrag an den Bundesrat, die Maskenpflicht im ÖV für die Antragsteller aufzuheben (anders als bei bereits vorliegenden, individuellen Musteranträgen, die z.B. auf Corona Transition erhältlich sind, gibt es beim Sammelantrag eine gemeinsame anwaltliche Vertretung und eine ausführlichere juristische Begründung). Der Bundesrat hat dann zwei Möglichkeiten. Entweder folgt er dem Antrag und hebt die Maskenpflicht auf (für die Antragssteller, aber praktisch mit Wirkung für alle), oder er erlässt eine anfechtbare Verfügung.
2.) Anfechtung der Verfügung vor Gericht:
Falls der Bundesrat die Maskenpflicht aufhebt, hätten wir schon einmal einen wichtigen Teilsieg errungen. Falls der Bundesrat jedoch ablehnt und eine anfechtbare Verfügung erlässt (entweder er selbst oder eine von ihm als zuständig bezeichnete Behörde), haben wir erstmals die Möglichkeit, durch eine dagegen gerichtete Beschwerde eine gerichtliche Überprüfung der verordneten Maskenpflicht im ÖV zu erreichen und indirekt als Vorfrage auch zu klären, ob das zugrundeliegende Notrecht als zweifelhafte Rechtsgrundlage einer objektiven gerichtlichen Beurteilung standhält.
Aktueller Stand
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Einreichung 1. Sammelantrag beim Bundesrat
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Personelle Antragserweiterungen und weitere Einsammlung von finanziellen Mitteln
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1. Antwort des BAG
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Frist: Nachreichung neuer Antragsteller
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Einreichung des 2. Antrages : Abänderung in Feststellungsantrag
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Ablehnung des Feststellungsantrages durch BAG bezüglich Verantwortlichkeit der Kantone
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Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht wegen Nichteintreten BAG
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Abwarten Zuständigkeitsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes
Juristische Updates
Dokumente: Eingaben und Antworten
Individualantrag
1. Sammelantrag von WirKlagenAn
1. BAG Antwort auf Sammelantrag von WirKlagenAn
2. Feststellungsantrag von WirKlagenAn
2. Rückantwort des BAG
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